Facharztvertrag der AOK Baden-Württemberg und der Bosch-BKK

  • Versicherte von AOK Ba-Wü und der Bosch-BKK, die in den Facharztvertrag ihrer Krankenkasse eingeschrieben sind,
    können innerhalb von 3 Tagen nach Kontaktaufnahme einen Ersttermin erhalten (im Rahmen der Praxis-Möglichkeiten).
  • Der Facharztvertrag gestattet eine noch bessere individuelle Anpassung der Therapie an die Bedürfnisse des Patienten
    als dies innerhalb der üblichen Richtlinienpsychotherapie der Krankenkassen vorgesehen ist.
  • Keine weitere Wartezeit für die Therapie, wenn die Entscheidung für eine Therapie getroffen wird. Zur Einschreibung in
    diesen Facharztvertrag bitte vorab die Kasse kontaktieren, dort auch weitere Informationen.
  • Versicherte der AOK Ba-Wü, die bereits im Hausarztvertrag eingeschrieben sind, können sich auch in der Praxis in den
    Facharztvertrag einschreiben. Auch in diesem Fall bitte nähere Info über den Facharztvertrag bei der AOK einholen.