Die Richtlinien der Krankenkassen (verkürzt)

Gesetzliche wie private Krankenkassen erstatten die Kosten für eine notwendige verhaltenstherapeutische Behandlung. Es gibt jedoch Unterschiede.

Selektiv-Verträge der gesetzlichen Krankenkassen

Eine Reihe von Krankenkassen bieten über die sogenannten Selektiv-Verträge eine sehr patientenfreundliche Abwicklung der Kostenerstattung und der Möglichkeiten der integrativen psychotherapeutischen Versorgung. Die Behandlungsdauer unterliegt keiner Obergrenze. Dazu zählen etwa die Daimler BKK, die Mahle BKK und andere Betriebskrankenkassen und die DAK bei bestimmten Krankheitsbildern. Bei der AOK und der Bosch BKK ist die Teilnahme am Hausarztvertrag Voraussetzung für die Versorgung im Rahmen der Selektiv-Verträge.

Konventionelle Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen

Wird in einem Erstkontakt beim Psychotherapeuten, der sogenannten Sprechstunde, das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung diagnostiziert, kann danach eine psychotherapeutische Akut-Behandlung über 12 Termine begonnen werden. Dafür ist keine ärztliche Überweisung nötig. Der Therapeut informiert die Kasse über den Beginn der Behandlung. Nach der Akut-Therapie kann eine anschließende Kurzzeittherapie über 12 Termine begonnen werden, wofür zusätzlich ein Bericht des mitbehandelnden Haus- oder Facharztes erforderlich ist.

Die privaten Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen handhaben Psychotherapie unterschiedlich. Manche machen der Zugang leicht, andere fordern ein aufwändiges Gutachterverfahren mit dem Risiko der Ablehnung der geplanten Behandlung.